Entnommen dem Buch:
Sanders, James R. (Hrsg.) (1999). Handbuch der Evaluationsstandards. Die Standards des "Joint Committee on Standards for Educational Evaluation". Aus dem Amerikanischen übersetzt von Wolfgang Beywl und Thomas Widmer. Deutsche Ausgabe bearbeitet und ergänzt von Wolfgang Beywl, Thomas Widmer und James R. Sanders. Opladen: Verlag Leske + Budrich.

Das Original: http://www.eval.org/EvaluationDocuments/progeval.html


Inhalt
Theoretische Vorbemerkungen
Methoden und Materialien
Diskussion und Ausblick
Thesen
Praktikable Vorschläge
Literatur

Standards für die Evaluation von Programmen

- Kurzfassung -

Sorgfältige Evaluationen von Programmen, Projekten und Materialien sollen vier grundlegende Eigenschaften aufweisen:

 
Nützlichkeit
Durchführbarkeit
Korrektheit
Genauigkeit

Die Program Evaluation Standards sind von 16 amerikanischen Organisationen des Erziehungs- und Bildungsbereichs entwickelt worden. Die Standardsíumfassen Prinzipien, deren Beachtung zu verbesserten Programmevaluationen hinsichtlich der vier genannten Eigenschaften beiträgt.


Nützlichkeit

Die Nützlichkeitsstandards sollen sicherstellen, daß eine Evaluation sich an den Informationsbedürfnissen der vorgesehenen EvaluationsnutzerInnen ausrichtet.

N1 Ermittlung der Beteiligten & Betroffenen

Die an einer Evaluation beteiligten oder von ihr betroffenen Personen sollten identifiziert werden, damit deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden können.

N2 Glaubwürdigkeit der Evaluatorin

Wer Evaluationen durchführt, sollte sowohl vertrauenswürdig als auch kompetent sein, damit bei den Evaluationsergebnissen ein Höchstmaß an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz erreicht wird.

N3 Umfang und Auswahl der Informationen

Die gewonnenen Informationen sollten von einem Umfang und einer Auswahl sein, welche die Behandlung sachdienlicher Fragen zum Programm ermöglichen und gleichzeitig auf die Interessen und Bedürfnisse des Auftraggebers und anderer Beteiligter & Betroffener eingehen.

N 4 Feststellung von Werten

Die Perspektiven, Verfahren und Gedankengänge, auf denen die Interpretationen der Ergebnisse beruhen, sollten sorgfältig beschrieben werden, damit die Grundlagen der Werturteile klar ersichtlich sind.

N5 Klarheit des Berichts

Evaluationsberichte sollten das evaluierte Programm einschliesslich seines Kontextes ebenso beschreiben wie die Ziele, die Verfahren und Befunde der Evaluation, damit die wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen und leicht verstanden werden können.

N6 Rechtzeitigkeit und Verbreitung des Berichts

Wichtige Zwischenergebnisse als auch Schlußberichte sollten den vorgesehenen Nutzern so zur Kenntnis gebracht werden, daß diese sie rechtzeitig verwenden können.

N7 Wirkung der Evaluation

Evaluationen sollten so geplant, durchgeführt und dargestellt werden, daß die Beteiligten & Betroffenen dazu ermuntert werden, dem Evaluationsprozeß zu folgen, damit die Wahrscheinlichkeit steigt, daß die Evaluation genutzt wird.

Durchführbarkeit

Die Durchführbarkeitsstandards sollen sicherstellen, daß eine Evaluation realistisch, gut durchdacht, diplomatisch und kostenbewußt ausgeführt wird.

D1 Praktische Verfahren

Die Evaluationsverfahren sollten praktisch sein, so daß Störungen minimiert und die benötigten Informationen beschafft werden können.

D2 Politische Tragfähigkeit

Evaluationen sollten mit Voraussicht auf die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Interessengruppen geplant und durchgeführt werden, um deren Kooperation zu erreichen und um mögliche Versuche irgendeiner dieser Gruppen zu vermeiden, die Evaluationsaktivitäten einzuschränken oder die Ergebnisse zu verzerren respektive zu mißbrauchen.

D3 Kostenwirksamkeit

Die Evaluation sollte effizient sein und Informationen mit einem Wert hervorbringen, der die eingesetzten Mittel rechtfertigt.

Korrektheit

Die Korrektheitsstandards sollen sicherstellen, daß eine Evaluation rechtlich und ethisch korrekt durchgeführt wird und dem Wohlergehen der in die Evaluation einbezogenen und auch der durch die Ergebnisse betroffenen Personen gebührende Aufmerksamkeit widmet.

K1 Unterstützung der Dienstleistungsorientierung

Die Evaluation sollte so geplant werden, daß Organisationen dabei unterstützt werden, die Interessen und Bedürfnisse des ganzen Zielgruppenspektrums zu berücksichtigen und ihre Tätigkeiten danach auszurichten.

K2 Formale Vereinbarungen

Die Pflichten der Vertragsparteien einer Evaluation (was, wie, von wem, wann getan werden soll) sollten schriftlich festgehalten werden, damit die Parteien verpflichtet sind, alle Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen oder aber diese erneut zum Gegenstand von formalen Verhandlungen zu machen.

K3 Schutz individueller Menschenrechte

Evaluationen sollten so geplant und durchgeführt werden, daß die Rechte und das Wohlergehen der Menschen respektiert und geschützt sind.

K4 Menschlich gestaltete Interaktion

Evaluatorinnen sollten in ihren Kontakten mit anderen die Würde und den Wert der Menschen respektieren, damit diese nicht gefährdet oder geschädigt werden.

K5 Vollständige und faire Einschätzung

Evaluationen sollten in der Überprüfung und in der Präsentation der Stärken und Schwächen des evaluierten Programms vollständig und fair sein, so daß die Stärken weiter ausgebaut und die Problemfelder behandelt werden können.

K6 Offenlegung der Ergebnisse

Die Vertragsparteien einer Evaluation sollten sicherstellen, daß die Evaluationsergebnisse einschliesslich wesentlicher Einschränkungen den durch die Evaluation betroffenen Personen ebenso wie all jenen, die einen ausgewiesenen Anspruch auf die Evaluationsergebnisse haben, zugänglich gemacht werden.

K7 Deklaration von Interessenkonflikten

Interessenkonflikte sollten offen und aufrichtig behandelt werden, damit sie die Evaluationsverfahren und -ergebnisse nicht beeinträchtigen.

 

K8 Finanzielle Verantwortlichkeit

Die Zuweisung und Ausgabe von Ressourcen durch die Evaluatorin sollte durch eine sorgfältige Rechnungsführung nachgewiesen werden und auch anderweitig klug sowie ethisch verantwortlich erfolgen, damit die Ausgaben verantwortungsbewußt und angemessen sind.

Genauigkeit

Die Genauigkeitsstandards sollen sicherstellen, daß eine Evaluation über die Güte und / oder die Verwendbarkeit des evaluierten Programms fachlich angemessene Informationen hervorbringen und vermitteln wird.

G1 Programmdokumentation

Das zu evaluierende Programm sollte klar und genau beschrieben und dokumentiert werden, so daß es eindeutig identifiziert werden kann.

G2 Kontextanalyse

Der Kontext, in dem das Programm angesiedelt ist, sollte ausreichend detailliert untersucht werden, damit mögliche Beeinflussungen des Programms identifiziert werden können.

G3 Beschreibung von Zielen und Vorgehen

Die Zwecksetzungen und das Vorgehen der Evaluation sollten ausreichend genau dokumentiert und beschrieben werden, so daß sie identifiziert und eingeschätzt werden können.

G4 Verläßliche Informationsquellen

Die in einer Programmevaluation genutzten Informationsquellen sollten hinreichend genau beschrieben sein, damit die Angemessenheit der Informationen eingeschätzt werden kann.

G5 Valide Informationen

Die Verfahren zur Informationsgewinnung sollten so gewählt oder entwickelt und dann umgesetzt werden, daß die Gültigkeit der gewonnenen Interpretationen für den gegebenen Zweck sichergestellt ist.

G6 Reliable Informationen

Die Verfahren zur Informationsgewinnung sollten so gewählt oder entwickelt und dann umgesetzt werden, daß die Zuverlässigkeit der gewonnen Interpretationen für den gegebenen Zweck sichergestellt ist.

G7 Systematische Informationsüberprüfung

Die in einer Evaluation gesammelten, aufbereiteten und präsentierten Informationen sollten systematisch überprüft und alle gefundenen Fehler sollten korrigiert werden.

G8 Analyse quantitativer Informationen

Quantitative Informationen einer Evaluation sollten angemessen und systematisch analysiert werden, damit die Fragestellungen der Evaluation effektiv beantwortet werden.

G9 Analyse qualitativer Informationen

Qualitative Informationen einer Evaluation sollten angemessen und systematisch analysiert werden, damit die Fragestellungen der Evaluation effektiv beantwortet werden.

G10 Begründete Schlußfolgerungen

Die in einer Evaluation gezogenen Folgerungen sollten ausdrücklich begründet werden, damit die Beteiligten & Betroffenen diese einschätzen können.

G11 Unparteiische Berichterstattung

Die Verfahren der Berichterstattung sollten über Vorkehrungen gegen Verzerrungen durch persönliche Gefühle und Vorlieben irgendeiner Evaluationspartei geschützt werden, so daß Evaluationsberichte die Ergebnisse fair wiedergeben.

G12 Meta-Evaluation

Die Evaluation selbst sollte formativ und summativ in bezug auf die vorliegenden oder andere wichtige Standards evaluiert werden, so daß die Durchführung entsprechend angeleitet werden kann und damit die Beteiligten & Betroffenen bei Abschluß einer Evaluation deren Stärken und Schwächen gründlich überprüfen können. 


Inhalt
Theoretische Vorbemerkungen
Methoden und Materialien
Diskussion und Ausblick
Thesen
Praktikable Vorschläge
Literatur