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Richtlinien für Quellennachweise - Praktische Hinweise

Die folgenden Hinweise enthalten einige Ergänzungen zum praktischen Gebrauch der Richtlinien für Quellennachweise, insbesondere zu den Fragen Zitierfähigkeit und Zitierwürdigkeit. Zitieren nicht veröffentlichter Unterlagen und von Allgemeingut, Sekundärzitate, direktes und indirektes Zitat, fremdsprachliche Zitate, Zitat im Zitat und Vollbeleg vs Kurzbeleg.

Zitieren - wann und wie oft?

Zitate können und dürfen nicht das eigene Argumentieren ersetzen! Zitate haben im Wesentlichen folgende Funktionen

  1. Sie dienen als Beleg, als Bestätigung für eine Behauptung, eine Position.
  2. Sie interpretieren, ergänzen und/oder fassen Argumentationsabschnitte zusammen.
  3. Sie betonen und/oder bekräftigen von dem Autor/der Autorin entwickelte Argumente.
  4. Sie illustrieren theoretische Zusammenhänge bzw. geben Beispiele für theoretische Ableitungen.
  5. Sie können Gegenpositionen, Gegenargumente, andere Ansichten oder Sachverhalte darstellen.

In jedem Fall müssen sie in den Gedankengang einer Arbeit eingearbeitet sein und können diese eigenen Gedankengänge nicht ersetzen. Sie sollten sprachlich in den eigenen Text eingearbeitet werden. Allgemeine Regeln über das Ausmaß von Zitaten gibt es zwar nicht, da sie aber in der Regel nur erläuternde bzw. beifügende Funktionen haben, können sie immer nur ein geringer Bruchteil einer schriftlichen Arbeit sein und formal nach den üblichen Regeln gekennzeichnet sein. 

Auch die Quellen des Textes, die nicht wörtlich wiedergegeben werden, müssen gekennzeichnet werden. So muß darauf geachtet werden, daß durch die Übernahme fremder Gedanken und Formulierungen die eigene Argumentation nicht verdrängt oder gar ersetzt wird. Eine eindeutige Zitierweise erfordert es, diese so abzufassen, daß der Leser nicht in Zweifel gerät, ob der/die VerfasserIn nur berichtet oder seine/ihre eigenen Gedanken vorträgt. Um Mißdeutungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, die berichtende Darstellung des fremden Gedankengutes in die Form konjunktivistischer Redeweise zu kleiden oder bei indikativscher Redeweise durch Zusätze ("nach Auffassung von..." oder "wie X behauptet..." ö.ä.) deutlich zu machen.

Zitierfähigkeit und Zitierwürdigkeit

Bei der Frage nach der Zitierfähigkeit bzw. Zitierwürdigkeit geht es nicht um Ausnahmen von der allgemeinen Verpflichtung, die Übernahme fremder Gedanken kenntlich zu machen; es geht vielmehr um die Beachtung bestimmter Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens, die schon die Verarbeitung ungeeigneten Materials verbieten.

Zitierfähig sind alle Quellen und Sekundärmaterialien, die in irgendeiner Form - wenn auch, wie z.B. bei Hochschulschriften, in gewissem Maße beschränkt - veröffentlicht worden sind; dieses Erfordernis stellt sicher, daß wissenschaftlich nur solches Material verwendet wird, das nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar ist.

Das Zitieren nicht veröffentlichter Unterlagen wie z.B. Seminar- oder Diplomarbeiten ist zwar prinzipiell möglich, wenn der Urheber dieser Unterlagen so eindeutig aus dem Beleg hervorgeht, daß der Leser ohne weiteres Kontakt mit dem Urheber aufnehmen könnte. Man sollte gleichwohl sorgfältig bedenken, daß grundsätzlich nur Originalquellen verwendet werden können. Soweit eine Seminararbeit lediglich andere Quellen in deskriptiver Form verarbeitet, kommt sie für ein Zitat nicht in Betracht: hier ist stets die Originalquelle zu verwenden, die in der Seminararbeit (hoffentlich) präzise angegeben ist. Eigenständige Gedanken und Ideen sowie die Wertungen des Autors einer Seminar- oder Diplomarbeit sind selbstverständlich zitierfähig. Man sollte allerdings die Qualität aller verwendeten Quellen sorgfältig prüfen, da diese durch das Zitieren quasi zu einem Bestandteil der eigenen Arbeit werden und man sich später möglicherweise der Kritik stellen muß.

Dem Anliegen der Objektivität und Überprüfbarkeit, welchem der Autor einer wissenschaftlichen Arbeit verpflichtet ist, widerspricht die Bezugnahme auf nicht vertrauenswürdige und deshalb nicht zitierwürdige Informationsquellen. Zu diesen sind insbesondere Publikumszeitschriften und vergleichbare Veröffentlichungen zu zählen, wobei die Abgrenzung im Einzelfall eine Ermessensfrage ist.

Eine praktische Grenze findet die Zitierpflicht bei sogenanntem Allgemeingut, welches beispielsweise im Konversationslexikon nachgelesen werden kann. Ebensowenig zu belegen sind allgemein-übliche Begriffe und Definitionen der Fachsprache.

Die ausnahmsweise Verwendung einer nach den üblichen Regeln nicht zitierfähigen Arbeit ist in einer Anmerkung bekanntzugeben.

Sekundärzitate

Grundlage des Zitates in einer wissenschaftlichen Arbeit ist die jeweilige Originalquelle. Zitate, die man aus der Sekundärliteratur in die eigene Arbeit übernimmt, sind immer anhand der Originalquelle zu prüfen, da man nur so ausschließen kann, daß das Zitat fehlerhaft ist.

Leider kann es vorkommen, daß in der Literatur eine Quelle zitiert (z.B. ausschnittsweise abgedruckt) wird, die für die eigene Arbeit besonders wichtig, jedoch trotz intensiver Bemühungen nicht verfügbar ist. Sofern nach sorgfältiger Prüfung auf das Zitat nicht verzichtet werden kann, muß man ausnahmsweise zum Mittel des Sekundärzitats greifen und das vorhandene Zitat zitieren. Hierzu verarbeitet man das vorhandene Zitat, als wäre es die Originalquelle. Als Beleg gibt man zunächst die Originalquelle an; im Anschluß an die Ergänzung "zit. nach" nennt man dann die tatsächlich verwendete Sekundärquelle.

Beispiel: (Pawlow zit. nach Foppa 1968b, S. 27). Im Beispiel zitiert Foppa in seinem Buch eine Quelle von Pawlow, die nun Sie wiederum eben nach Foppa zitieren.

Direktes Zitat

Von einem direkten Zitat wird gesprochen, wenn Ausführungen von Dritten wörtlich in den eigenen Text übernommen werden. Dieses kann in wissenschaftlichen Arbeiten aus vielfältigen Gründen erforderlich sein: man möchte vielleicht (beispielsweise) eine besonders prägnante Formulierung eines anderen Autors in der eigenen Arbeit verwenden oder man möchte einen Abschnitt einer anderen Arbeit (die dem Leser nicht unmittelbar zugänglich ist) wörtlich referieren, um anschließend diesen Abschnitt im Detail diskutieren zu können. Sofern ein solches direktes Zitat im Rahmen der wissenschaftlichen Darstellung erforderlich ist, spricht nichts gegen seine Verwendung. Bevor man zu einem solchen Zitat greift, sollte man jedoch die Erforderlichkeit sorgfältig prüfen: das Bedürfnis, sich die Mühe eigener Formulierungen zu ersparen, ist keine hinreichende Begründung für direktes Zitieren. Im Zweifel sollte man sich deshalb (bei direkten wie bei indirekten Zitaten) an der "Regel"orientieren: "Soviele Zitate wie nötig, sowenig Zitate wie möglich." - schließlich will man sich nicht hinter anderen (anerkannten?) Autoren verstecken, sondern seine eigene Qualifikation unter Beweis stellen.

Dem Widerstreit der Interessen, der sich einerseits aus der Verpflichtung zur originalgetreuen Übernahme, andererseits aus der Notwendigkeit der Integration des Zitats in den eigenen Text ergibt, trägt man folgendermaßen Rechnung:

Fremdsprachliche Zitate beläßt man in der Originalsprache, sofern die Kenntnis dieser Sprache von der Leserschaft erwartet werden kann (dies trifft für Schulsprachen wie Englisch und Französisch zu). Sofern eine Übersetzung notwendig ist, muß diese Tatsache in der Quellenangabe kenntlich gemacht werden (z.B. durch einen Hinweis der Art "Übersetzung des Verfassers").

Um das direkte Zitat im laufenden Text erkennbar zu machen, wird es zwischen Anführungszeichen gesetzt. Der unmittelbar folgende Beleg muß die Quelle des Zitats möglichst präzise (z.B. durch Angabe von Seitenzahlen) identifizieren. Die konkrete Gestaltung des Belegs ist eine Frage der Zitiertechnik (Richtlinien für Quellennachweise).

Längere direkte Zitate sollten vom laufenden Text in geeigneter Form (z.B. durch Einrückung) abgesetzt werden.

Indirektes Zitat

Werden fremde Gedanken bzw. Ausführungen zwar nicht wörtlich, aber doch sinngemäß übernommen, handelt es sich um ein indirektes Zitat. Dieses ist nicht minder kennzeichnungspflichtig als ein direktes Zitat: Das bloße Umformulieren berechtigt keinesfalls zum Verschweigen des Urhebers. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt höchstens dann, wenn die übernommenen Gedanken zum Allgemeingut gehören (s.o.).

Das indirekte Zitat wird dem Leser dadurch angezeigt, daß den übernommenen Gedanken eine Quellenangabe folgt. Bei längeren indirekten Zitaten müssen Anfang und Ende klar erkennbar sein. Zweckmäßigerweise leitet man einen entsprechenden Abschnitt unter Nennung des Urhebers der nachfolgenden Gedanken ein (z.B. "Altrichter vertritt hierzu die Ansicht ...") und stellt die Quellenangabe an das Ende des Abschnitts.

Im Falle des indirekten Zitats beginnt man die Quellenangabe üblicherweise mit dem relativ nichtssagenden Hinweis "vgl." (= vergleiche) oder " s." (= siehe).

Zitat im Zitat

Sofern ein direktes Zitat seinerseits wörtliche Zitate enthält, ersetzt man die Anführungszeichen innerhalb des Zitates durch einfache Anführungsstriche ('... ') und nennt ggf. die Quelle des enthaltenen Zitats als Ergänzung zum normalen Beleg.

Vollbeleg vs Kurzbeleg

Der Vollbeleg als die klassische Zitiertechnik, in der zu jedem Zitat in einer Fußnote die Quellenangabe gemacht wird, ist heute weitgehend vom Kurzbeleg, wie er in den Richtlinien für Quellennachweise dargestellt wird, abgelöst worden.


Quelle: Dieser Text entstand unter Verwendung eines Leitfadens der Universität Essen von Markus Rath (http://nestroy.wi-inf.uni-essen.de/leitfaden/node40.html) und eines einleitenden Textes (ohne Autor) der Fernuni Hagen (http://www.fernuni-hagen.de/ERZBIL/TDS/literatur/zitate.htm) und wurde im Hinblick auf die Besonderheiten pädagogisch-psychologischer Arbeiten adaptiert.


©opyright Werner Stangl, Linz 1997.