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Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover

Hinweise zum Zitieren in schriftlichen Arbeiten

Vorwort

1. Zitate

2. Anmerkungen, Querverweise, Abkürzungen, Initialwörter, Abkürzungsverzeichnis

3. Literaturverzeichnis

4. Erweitertes Inhaltsverzeichnis

Literatur

Vorwort:

Zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört korrektes Zitieren. Wie im wirklichen Leben gibt es hierbei keine reine Wahrheit, sondern mehrere Konventionen, die in verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich gepflegt werden. In den Geisteswissenschaften wird z.B. mit umfangreichen Anmerkungen gearbeitet, die in Fußnoten aufgeführt werden. Im naturwissenschaftlichen Bereich werden die die Zitate dagegen eher in den laufenden Text aufgenommen, und Fußnoten werden soweit wie möglich vermieden.

Die nachfolgenden Empfehlungen entsprechen einer Konvention, die wir am Institut für Landschaftspflege und Naturschutz für die Abfassung von Diplom-, Projekt- und Studienarbeiten als sinnvoll erachten. Andere Vorgehensweisen sind nicht von vornherein falsch, aber es macht Sinn, in einem Bereich auf ein einheitliches Vorgehen hinzuwirken. Unverzichtbares Gebot ist es jedoch, daß innerhalb einer Arbeit stets nach einheitlichem Muster vorgegangen wird.

Unser Vorschlag orientiert sich an dem Buch von RÜCKRIEM et al. (1990) und an einer Zusammenfassung wichtiger Punkte, die von E. Gustedt, H. Kanning und F. Scholles für das Institut für Landesplanung und Raumforschung erarbeitet worden ist. Wir folgen dem weitgehend, wobei uns einige Abweichungen jedoch als sinnvoll erscheinen.

 

1. Zitate

Unter Zitation versteht man die wörtliche oder nicht-wörtliche (sinngemäße) Übernahme oder Wiedergabe schriftlicher oder mündlicher Äußerungen anderer (RÜCKRIEM et al. 1990: 169).

Die Quelle des Zitates wird durch eine Autorenangabe und das Erscheinungsdatum (in runden Klammern) belegt.

Im Regelfall sollte die Seitenzahl (bzw. Seitenzahlen) angegenben werden. Sie sollte nach einem Doppelpunkt hinter der Jahreszahl angfügt werden. Diese Angabe kann unterbleiben, wenn die Quelle selbst nur einen Umfang von wenigen Seiten besitzt (z.B. kurzer Zeitschriftenaufsatz) bzw. es sich um eine weniger feste Bindung der Textstelle zu einer Quelle handelt (vgl. Anmerkungen S. 5).

 

Beispiel:

Das grundlegende Problem bestand in der Frage, wie gegenständliche Handlungen zu geistigen Handlungen werden, und wie dadurch neue psychologische Funktionen gebildet werden (GALPERIN 1967: 374). GALPERIN ging dabei zunächst von der Annahme aus, daß geistige...

Zitiert man mehrere Werke eines Autors mit gleichem Erscheinungsjahr, so kennzeichnet man sie mit den Kleinbuchstaben des Alphabets.

 

Beispiel:

(GALPERIN 1967a: 374).

Umfaßt das Zitat mehrere Werke eines Autors aus verschiedenen Erscheinungsjahren, so fügt man die Jahreszahlen getrennt durch Kommata hintereinander an.

 

Beispiel:

(GALPERIN 1967: 374, 1971: 92)

Bezieht sich das Zitat auch auf die folgende Seite, so kennzeichnet man dieses mit einem kleinen f:

 

Beispiel:

(GALPERIN 1967: 374f)

Bezieht sich das Zitat auf mehrere folgende Seiten, so kennzeichnet man dieses mit ff:

 

Beispiel:

(GALPERIN 1967: 374ff)

Bezieht man sich auf verschiedene Werke von mehreren Autoren, sind diese mit einem Komma voneinander zu trennen:

 

Beispiel:

(vgl. FÜRST et al. 1989: 8ff, SRU 1987: 91ff, v. HAAREN 1991: 103)

Ist das Zitat von zwei Autoren, müssen beide angegeben werden. Sie sollten durch & verbunden werden.

Stammt das Zitat von mehr als zwei Autoren, so wird der erste benannt, die anderen werden mit et al. angegeben. Im Literaturverzeichnis müssen aber alle Autoren vollständig aufgeführt werden.

 

Beispiel:

Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist eine ganzheitliche Betrachtung (GASSNER & WINKELBRANDT 1990: 209ff) von Bedeutung, wofür vermehrt die Betrachtung von Funktionen einzelner Ökosystembestandteile und Ökosysteme im Vordergrund stehen sollte (HABER et al. 1989: 34).

 

 

Zitate sind als solche immer zu kennzeichnen.

 

Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Die Seitenzahl der zitierten Stelle muß angegeben werden.

 

Beispiel:

Die materielle Situation von Studenten übt einen nachhaltigen Einfluß auf ihr Studienverhalten aus (WEISS 1978: 36).

 

 

Nicht-wörtliche (sinngemäße) Zitate werden nicht in Anführungszeichen gesetzt. Die Seitenzahl der zitierten Stelle sollte angegeben werden.

 

Beispiel:

Original:

Eine solche politische Perspektive von Sozialarbeit ist natürlich nicht nur mit kognitiven Lernprozessen verbunden, sondern wird ständig durch politische Lernprozesse angeregt.

Zitat sinngemäß:

Die politische Perspektive der Sozialarbeit hängt mit kognitiven und politischen Lernprozessen zusammen (WEISS 1978: 20).

 

 

Zitate müssen genau sein.

Dies gilt sowohl für die Form als auch den Inhalt eines Zitats. In der Forrn bedeutet Genauigkeit: Immer wörtlich zitieren, d.h. einen Text in seiner Orthographie und Interpunktion genau wiedergeben, auch wenn Fehler enthalten sind. Sinnvollerweise sollte man in solchen Fällen aber besser nicht wörtlich zitieren.

 

Beispiel:

Sie waren außer der Welt, sie waren außer Stanz, sie waren bey mir, und ich war bey ihnen (PESTALOZZI 1932: 5).

Hinsichtlich des Inhalts bedeutet Genauigkeit: Jedes Zitat, das in einen neuen Kontext aufgenommen wird, muß seinen ursprünglichen Sinn behalten. Alle Veränderungen (Auslassungen, Ergänzungen, Erläuterungen, Hervorhebungen, Verschmelzungen, Zitate im zitierten Satz und Einführungen) sind besonders zu kennzeichnen.

 

 

Zitate sollen unmittelbar sein.

Es sollte nicht aus zweiter Hand zitiert werden, sondern immer nur aus dem Original-Material. Wer aus zweiter Hand zitiert, setzt sich der Gefahr aus, daß er Fehler übernimmt, die dem Autor beim Zitieren aus dem Original-Material unterlaufen sind. Erfahrungsgemäß können sich solche Fehler über längere Zeit hinweg hartnäckig in der Literatur halten. Ausnahme: Das Zitieren aus zweiter Hand kann notwendig sein, wenn beispielsweise das Original-Material nicht zu beschaffen ist oder es sich um die Verarbeitung eines großen Gegenstandsbereichs handelt.

Sofern aus zweiter Hand zitiert wird, muß dies durch den Zusatz zitiert in oder abgekürzt zit. in gekennzeichnet werden. Es ist für die Lesbarkeit des Textes vorteilhaft, dieses im Literaturverzeichnis (LV) vorzunehmen.

 

Beispiel:

im Text:

... (GERLACH 1969)

im LV:

GERLACH, U., 1969: Zur Kritik der psychoanalytischen Sozialpsychologie. Der Antagonismus zwischen Individuum und Gesellschaft bei K. Horn. Dipl. Arb., Berlin. Zit. in.: MILHOFER, P., 1973: Familie und Klasse. Wiss. Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main.

Wenn diese Quelle, nach der zitiert wird (in diesem Beispiel MILHOFER), bereits im LV enthalten ist, reicht hier die Angabe des Autorenamens sowie der Jahreszahl. Andernfalls muß die Quelle hinter zit. in vollständig angegeben werden, wie dies im obigen Beispiel erfolgt ist.

 

 

Auslassungen sind zulässig, wenn dadurch der ursprüngliche Sinn des Zitats nicht verändert wird. Die Auslassungen werden durch drei Punkte in runden Klammern gekennzeichnet.

 

Beispiel:

Original: Durch die Dynamik des Standortes mit Wasserstandsschwankungen und z.T. Uferabbrücken und die damit verbundenen hohen mechanischen Belastungen reichen die Baumarten nicht bis zur Mittelwasser-Linie herab (CUPPENBERGER 1992: 12).

Auslassung:

Durch die Dynamik des Standortes (...) und die damit verbundenen hohen mechanischen Belastungen reichen die Baumarten nicht bis zur Mittelwasser-Linie herab (CUPPENBERGER 1992: 12).

 

 

Ergänzungen sind Zusätze des Zitierenden zum Text des Zitats. Zitate dürfen ergänzt werden, wenn es sich dabei entweder um eine notwendige oder sinnvolle Erläuterung oder um eine Anpassung an die syntaktische Struktur des eigenen Textes handelt. Ergänzungen werden in eckigen Klammern eingefügt.

 

Beispiel:

Original:

Gerade in dieser Zeit stellte die Sozialdemokratie in Preußen jenen Kultusminister, unter dem der Nationalsozialismus im Bildungswesen üppig gedeihen konnte (GALPERIN 1967: 374).

Anpassung an den eigenen Text:

Zeitweise führte die Politik der Sozialdemokraten, die in Preußen jenen Kultusminister [stellen], unter dem der Nationalsozialismus im Bildungswesen üppig gedeihen konnte (GALPERIN 1967: 374), zu fatalen Folgen...

 

 

Hervorhebungen in einem Zitat sind zulässig, müssen jedoch immer gekennzeichnet werden.

 

Beispiel:

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Studien fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Orientierung (MÜLLER 1982: 46; Hervorhebung nicht im Original).

 

 

Einfügungen: Längere Zitate sollten immer förmlich eingeführt werden, insbesondere fremdsprachliche Zitate. Die Angabe der Seitenzahl sollte in Zusammenhang mit dem Autorennamen erfolgen.

 

Beispiel:

Hierzu führt HEYDORN (1989: 23) aus: .... oder: Wie NEGT (1988: 144) betont: ....

 

 

2. Anmerkungen, Querverweise, Abkürzungen, Initialwörter, Abkürzungsverzeichnis

 

Anmerkungen wie Hinweise auf weiterführende Literatur, ausführlichere Detailuntersuchungen, kontroverse Standpunkte, Diskussionen in der Literatur, einführende Werke, Zusammenfassungen und Übersichten werden mit dem Zusatz vgl. (= vergleiche) eingeleitet.

 

Beispiel:

(vgl. GALPERIN 1967: 374)

 

 

Querverweise geben Hinweise auf Kapitel, Passagen, wichtige Ausführungen, Begriffserklärungen, Tabellen, Skizzen u.ä. im eigenen Text. Querverweise sollten jedoch nur dort angebracht werden, wo sie aus Gründen der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit sinnvoll und/oder notwendig sind. Sie sind kein Mittel, um mögliche Schwächen der Gliederung oder der inneren Schlüssigkeit eines Textes zu beheben.

 

Beispiel:

Durch eine Zusammenfassung der faunistischen (vgl. Kap. 3.2) und der vegetationskundlichen Ergebnisse (vgl. Kap. 4.2) ergeben sich folgende ökologische Zusammenhänge:...

 

 

Abkürzungen bibliographisch-technischer Ausdrücke sind beispielsweise: Kap. (= Kapitel), Aufl. (= Auflage), o.O. (= ohne Ort), o.J. (= ohne Jahr), o.A. (= ohne Autor), Verl. (= Verlag).

 

 

Begriffs- und Titelabkürzungen werden immer dann gebraucht, wenn sie in einem Text sehr häufig vorkommen. Es gilt jedoch zu beachten, daß beispielsweise die Abkürzung des Begriffs Umweltverträglichkeitsprüfung (= UVP) zuvor eingeführt wurde. Ebenso können Titel bei häufiger Verwendung - insbesondere Zeitschriftenartikel - sowohl im Text als auch im Literaturverzeichnis abgekürzt werden. Abkürzungen dieser Art sollten zudem in einem separaten Abkürzungsverzeichnis erläutert werden. Dieses sollte hinter die Gliederung gestellt werden.

 

Beispiel:

ZfP anstelle von Zeitschrift für Pädagogik

Bei Initialwörtern werden unterschieden: Abkürzungen, die als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können (z.B. UNO, SPD, u.ä.), und solche, die nur einem bestimmten Personenkreis bekannt sind (z.B. AStA, HRG u.ä.). Letztere sollten bei häufigem Gebrauch zunächst einmal förmlich eingeführt werden:

 

Beispiel:

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat in letzter Zeit in der SPD zu heftigen Diskussionen Anlaß gegeben. Trotzdem scheint die bundeseinheitliche Anwendung des HRG...

 

 

3. Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis (LV) muß die zitierte Literatur enthalten. Das LV enthält nicht - und damit soll einer weitverbreiteten Unsitte entgegengewirkt werden - nicht-gelesene und nicht-verarbeitete Literatur.

Die Titelangaben in einem LV müssen vollständig sein. Für die Titelangabe ist bei Büchern der Innentitel maßgeblich. Untertitel müssen mit aufgeführt werden. Umfang und Reihenfolge der einzelnen Angaben sind bei Büchern, Zeitschriften, und Aufsätzen in Büchern unterschiedlich.

Literaturverzeichnisse werden alphabetisch nach Verfassernamen geordnet. Bei den Titeln sind jeweils alle Autoren zu nennen und mit Kommata voneinander zu trennen. Die beiden letztgenannten Autoren sollten mit & voneinander getrennt werden. Dies gilt auch bei nur zwei Autoren. Bei Arbeiten mit sehr vielen Autoren, z.B. Projektarbeiten mit 15 Autoren kann als Ausnahme bereits nach dem ersten Autor der Zusatz et al. verwandt werden.

Grundsätzlich gilt für die Angaben folgende Reihenfolge:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt oder ausgeschrieben) (evtl. Hrsg.), Jahr: Titel.

Bei den verschiedenen Arten von Quellen sollte es dann wie folgt weitergehen:

 

 

Bei Büchern:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt), Jahr: Titel. Seitenzahl, Verlag, Erscheinungsort.

Bei mehreren Erscheinungsorten braucht nur der erstgenannte angegeben werden.

 

Beispiele:

BICK, H., 1989: Ökologie: Grundlagen, terrestrische und aquatische Ökosysteme, angewandte Aspekte. 599 S., Fischer Verl., Stuttgart.

MEIER, H. (Hrsg.), 1991: Die Umweltverträglichkeitsprüfung in Theorie und Praxis. 285 S., Verl. f. Planungswissenschaft, Hamburg.

 

 

Bei Beiträgen aus Büchern:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt), Jahr: Titel. In: Verfasser (Großbuchstaben), Voranme (gekürzt) (Hrsg.): Buchtitel, Seitenzahlen, Verlag, Erscheinungsort.

 

Beispiel:

REHBlNDER, E., 1988: Vorsorgeprinzip im Umweltrecht und präventive Umweltpolitik. In: SIMONIS, U.E. (Hrsg.): Präventive Umweltpolitik, 129-141, Dt. Wissenschaftsverl., Frankfurt/M.

 

 

Bei Heften aus Schriftenreihen:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt), Jahr: Titel. Schriftenreihentitel Nr. des Bandes bzw. Jahrgang, Seitenzahl.

 

Beispiel:

MULLER, B., 1985: Regionalplanung in Bayern. Beiträge zur räumlichen Planung 3, 84 S.

 

 

Bei Beiträgen aus Heften aus Schriftenreihen:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt), Jahr: Beitragstitel. Schriftenreihentitel Nr. des Bandes bzw. Jahrgang: Seitenzahlen.

 

Beispiel:

UPPENBRINK, M. & KNAUER, P., 1987: Funktionen, Möglichkeiten und Grenzen von Umweltqualitätszielen und Eckwerten aus der Sicht des Umweltschutzes. Veröffentlichungen der ARL: Forschungs- und Sitzungsberichte 165: 45-132.

 

 

Bei Artikeln in Zeitschriften:

 

Verfasser (Großbuchstaben), Vorname (gekürzt), Jahr: Titel des Artikels. Titel der Zeitschrift Jahrgang Nr. des Heftes (in Klammern): Seitenzahlen.

 

Beispiel:

KRAUSE, C.L. & WINKELBRANDT, A., 1982: Diskussionsbeitrag zur Bestimmung von Eingriff, Ausgleich und Ersatz. Natur und Landschaft 57 (1): 392-394.

 

 

Bei Lose-Blattsammlungen:

KOLODZIEJOK, K.G. & RECKEN, J., 1977 ff.: Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Forstrechts. Ergänzbarer Kommentar, Justitia-Verl., Berlin.

 

 

Quellenverzeichnis:

Ein LV wird zum Quellenverzeichnis, wenn neben den Literaturangaben auch andere Quellen (Karten, Gesetze, Archivalien u.a.) aufgenommen werden. Eine Trennung erleichtert die Übersichtlichkeit.

 

Beispiel:

a) Literatur:

...

b) Gesetze und Verordnungen:

...

c) Karten:

...

d) mündliche Auskünfte:

...

Hierbei sollte die Quellenangabe wie folgt erfolgen:

 

 

Gesetze:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 20.12.1976 i.d.F. vom 12.03.87, BGBl. I, 889

 

 

Gesetzes-Entwürfe:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) = BT-Drs. 11/3919, Bonn.

 

 

Richtlinien:

Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (EG-Richtlinie), herausgegeben vom Rat der Europäischen Gemeinschaft, 1985 = 85/337/EWG, Brüssel.

 

Verordnungen:

Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung) (TrinkwV) v. 22.05.1986. Bundesgesetzblatt I, 760

 

 

Karten:

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESVERWALTUNGSAMT (NLVA), LANDESVERMESSUNG (Hrsg.), 1967: Bodenkarte auf Grundlage der Reichsbodenschätzung (DGK 5B), Blatt 3624/24, Hannover.

 

 

Vorträge/Interviews:

PETERS, H.-J., 1992: Umweltvorsorge als rechtlicher Bewertungs- und Handlungsrahmen. Vortrag beim 2. Except-Workshop Umweltbewertung am 20. Februar in Hamburg-Harburg.

 

 

Mündliche bzw. schriftliche Auskünfte:

BIERHALS, E. (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie): mündliche (bzw. schriftliche) Mitteilung vom 1.4.1994.

 

 

4. Erweitertes Inhaltsverzeichnis

Insbesondere bei längeren Texten, die mit non-verbalen Darstellungsmitteln angreichert wurden, wird das Inhaltsverzeichnis ggf. ergänzt um

- ein Kartenverzeichnis (ggf. getrennt in Textkarten und Karten eines separaten Kartenanhanges),

- ein Tabellenverzeichnis,

- ein Abbildungsverzeichnis,

- ein Fotoverzeichnis.

 

Literatur:

RÜCKRIEM, G., STARY, J. & FRANCK, N., 1990: Die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens - Eine praktische Anleitung. 279 S., Schöningh-Verlag, Paderborn.


Quelle: http://www.laum.uni-hannover.de/iln/institut/handrei6.html
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