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Lobbyistin für Kinder und Jugendliche

VON HEINZ STEINBOCK

Sie ist eine Landesdienst-Abteilungsleiterin mit zwar "wenig Macht", wie Claudia Stangl-Taller von sich sagt. Allerdings mit hoher fachlicher Bedeutung: Seit Herbst 1998 leitet die Psychologin die oberösterreichische Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Die "waschechte Linzerin", die zwar ihre Kindheit in Deutschland verbrachte, aber die Matura wieder in Oberösterreich ablegte und Psychologie in Wien studierte, kennt den Landesdienst allerdings schon seit 20 Jahren. So lange war sie als Psychologin in der Erziehungsberatung und später auch in der psychologischen Beratung für Kinder und Jugendliche in der Abteilung Jugendwohlfahrt beschäftigt. Dabei hätte sie anfangs vorgehabt, eine künstlerische Laufbahn einzuschlagen, sagt Frau Stangl-Taller: "Nach der Matura habe ich auf dem Salzburger Mozarteum ein Jahr Schauspiel studiert."

Nicht nur als Beraterin, sondern sehr stark auch als "Lobby für die Interessen der Kinder und Jugendlichen" sieht die verheiratete Mutter eines 14-jährigen Sohnes ihre Tätigkeit. Wobei: "In meinem Bereich hat man ja keine Macht im herkömmlichen Sinn. Meine Macht, wenn man so will, ist fachliches Wissen." Dieses würde auch zunehmend von den Landespolitikern anerkannt. Und: Der Vorteil der Kinder- und Jugendanwaltschaft sei die Weisungsfreiheit, die ihr garantiert ist. Wobei auch die gesetzlichen Vorgaben in Österreich vergleichsweise vorbildlich seien: "Wir sind zehn Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich. Das ist modellhaft für Europa." Derzeit kämpfe sie dafür, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch in Bundes- und Landesverfassung verankert wird.

Im Landesdienst habe sie es als Frau nicht schwerer empfunden, beruflich akzeptiert zu werden als ein Mann, meint Claudia Stangl-Taller. Wobei sie allerdings auch eine Eindimensionalität sieht, die sich in den letzten Jahren aufzulösen beginnt: "Das ist schon ein Erfolg, wenn Psychologinnen oder auch Psychologen im Verwaltungsdienst eine Leiterfunktion bekommen. Bisher war das eher den Juristen vorbehalten."

Für Recht auf Teilzeit

"Ich kann es mir nicht anders vorstellen, ich bin Psychologin mit Leib und Seele", sagt Claudia Stangl-Taller dazu, dass sie "von Anfang an berufstätig" war und auch wegen der Familie nicht ihre Berufstätigkeit vollständig aufgeben würde, und nennt auch neueste Untersuchungen, die neuerlich keinerlei Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit der Mutter und möglichen Verhaltensauffälligkeiten der Kinder bestätigt hätten. Nach der Geburt ihres nun 14-jährigen Sohnes habe sie aber "bewusst einen Karrierestopp eingelegt" und sei bis zum zwölften Lebensjahr des Sohnes auf Halbtagsarbeit umgestiegen. Das sei damals, so erinnert sich Claudia Stangl-Taller, auch noch im Landesdienst etwas Ungewöhnliches gewesen.

"Das wäre für mich ein wichtiges Instrument: Das Recht auf Teilzeitarbeit für beide Elternteile", meint die Kinder- und Jugendanwältin. "Ansonsten würde ich dafür plädieren: Dass Frauen in irgendeiner Form in ihrem Beruf bleiben, wenn sie ihn lieben."


Quellen: Text OÖN vom 8.1.2000. Photo LP Linschinger.

 

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