Kinder & Jugend Anwaltschaft

TÄTIGKEITSBERICHT

1998


INHALT

Vorwort

TÄTIGKEIT DER Oö. KINDER UND JUGENDANWALTSCHAFT

Einzelfallarbeit

Themenarbeit

Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen, Studienplänen

Projektarbeit

Pressespiegel

AKTUELLES AUS DER KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT

STÄNDIGE KONFERENZ DER KINDER UND JUGENDANWÄLTINNEN ÖSTERREICHS 

POSITIONSPAPIER der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs

FORDERUNGEN AN DEN BUNDESGESETZGEBER

Forderungen an den Landesgesetzgeber

Forderungen von Kindern an den Bundes- bzw. Landesgesetzgeber

KIDS & TEENS

 

Ein download des gesamten Berichtes in einer Textversion (MS Word):
http://www.ooe.gv.at/ltgbeilagen/blgtexte/19990632a.doc


VORWORT

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe LeserInnen! 

Das Jahr 1998 das verflixte (?) siebte Jahr im Leben der Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft (kurz KiJA) war einerseits gekennzeichnet durch personelle Veränderungen im Leitungs und Mitarbeiterbereich, andererseits durch die Wiederaufnahme der Ausstellungstätigkeit zum Thema "Sexuelle Gewalt an Kindern".

Das gemischte Mitarbeiterinnenteam Vollzeit, Teilzeitmitarbeiterinnen, Mitarbeiterinnen in freiem Dienstvertrag bzw. Werkvertrag wuchs dadurch auf die stolze Zahl von neun, die Dienstposten blieben jedoch gleich.

Da für das Jahr 1999 nicht nur die Weiterführung der Ausstellung "Kein sicherer Ort Sexuelle Gewalt an Kindern Vorbeugen/ Erkennen/ Helfen" geplant war, sondern auch eine PRKampagne zum selben Thema sowie etliche Projekte die Präsentation der oberösterreichischen Version des Salzburger Kinospots über die Kinder und Jugendanwaltschaft, die Eröffnung zweier Anlaufstellen (Regionalisierung), Events zum zehnjährigen Bestehen der UNKinderrechtskonvention , gestaltete sich das zweite Halbjahr 1998 aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten als eine Zeit der Vorbereitung.

Geplante Teilnahmen an europäischen Tagungen in Vertretung der Ständigen Konferenz der Kinder und JugendanwältInnen Österreichs waren mit entsprechenden Informationsmaterialien in Englisch und Italienisch vorzubereiten.

Diese europaweite Vernetzung sei es im European Network of Ombudspersons for Children (ENOC), sei es im European Forum for Child Welfare (EFCW) bedeutet ein gegenseitiges Geben und Nehmen von wertvollen Impulsen.

Abschließend möchte ich die Gelegenheit ergreifen und allen Mitarbeiterinnen tatsächlich mit kleingeschriebenem "i", da wir ein reines Frauenteam sind herzlich danken; sie haben mich seit Übernahme der Leitung der Kinder und Jugendanwaltschaft am 17. 8. 1998 tatkräftigst unterstützt; eine jede von ihnen ist auf ihre Art unentbehrlich für das KiJATeam.

Dr. Claudia StanglTaller

Leiterin der Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft Linz, im Oktober 1999


TÄTIGKEIT DER Oö. KINDER UND JUGENDANWALTSCHAFT

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft (KiJA) ist Anlauf, Informations und Beratungsstelle für Fragen, Anliegen und Probleme von Kindern und Jugendlichen; ist Beschwerdestelle bei Konflikten zwischen Betroffenen und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und generell Sprachrohr und Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen.

Diese Tätigkeit besteht daher einerseits aus Einzelfallarbeit, andererseits aus Themen und Projektarbeit.

Einzelfallarbeit

Im Berichtszeitraum des Jahres 1998 wandten sich 437 Personen an die Kinder und Jugendanwaltschaft, insgesamt fanden 787 Einzelkontakte im Einzelfall statt (Informationen, Rechtsauskünfte, Beratungen, Vermittlungen und Interventionen).

In der Einzelfallarbeit herrschen die Prinzipien Vertraulichkeit, Anonymität, Schritte nur mit Zustimmung der Betroffenen sowie rasche und unbürokratische Hilfe.

Statistik

Art der Bearbeitung

Einzelfallarbeit

Beratungsgespräche

318

Rechtsauskünfte

164

Informationen

200

Vermittlungstätigkeit

56

Eingeholte Stellungnahmen

37

Abgegebene Stellungnahmen

10

Begleitung Kind/Jugendlicher zu Gericht/Behörde

2

Gesamtkontakte

787

Einzelfallstatistik

Bei insgesamt 787 Kontakten standen die Lebenssituation, die Fragen und Probleme von insgesamt 437 Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt.

In 231 Fällen ging es um einen Jugendlichen (14 bis 19 Jahre), in 206 Fällen war ein Kind betroffen.

Kontakt mit

telefonisch

persönlich

schriftlich

Gesamtkontakte

Erwachsenen

352

63

22

437

Jugendlichen

93

48

10

151

Verwaltung

68

8

6

82

Vereinen

55

3

2

60

Schulen

20

2

2

24

Kindern

4

4

2

10

Sonstigen

9

9

Gerichten

6

1

7

Politik

2

1

1

4

andere KiJA

2

1

3

Gesamtkontakte

611

130

46

787


Beispiele aus der Praxis (Namen und Details geändert)

Sexueller Missbrauch

Die knapp 19jährige M. meldet sich für eine Psychologische Beratung an. Sie berichtet von Problemen in der sexuellen Beziehung mit ihrem über alles geliebten Freund. Nach einer 1jährigen erfüllten Partnerschaft könne sie nunmehr seit Monaten keine Lust in der sexuellen Begegnung mehr empfinden. Ihr Freund habe großes Verständnis, aber sie meine doch, es sei jetzt Zeit, etwas zu verändern.

Im Beratungsgespräch stellt sich heraus, dass M. zwischen ihrem 7. und 15. Lebensjahr von einem nur knapp älteren Cousin regelmäßig sexuell missbraucht wurde. Weder seine, noch ihre Eltern hätten je etwas davon bemerkt.

Aus Scham und auch, um den Cousin zu schützen, da er doch zur Familie gehöre, habe sie geschwiegen.

Im Beratungsgespräch konnte die Notwendigkeit einer therapeutischen Aufarbeitung der Erlebnisse herausgearbeitet werden. Die fatale jahrelange Verknüpfung von Sexualität mit Gewalt, Drohung, Erpressung muss "entknüpft" werden.

Die neue Erfahrung von Liebe und Sexualität, die M. mit ihrem Freund bereits erlebt hat, kann erst dauerhaft werden, wenn die alten Erfahrungen so schlimm sie auch waren nicht mehr abgespalten werden und wie UBoote aus dem Unbewussten heraus ihre jetzige Beziehung stören. Auch ist für M. der Zugang zu Gefühlen wie Wut und Zorn noch weitgehend verschüttet. Das Zulassen dieser Gefühle wird einen wichtigen Schritt in der Therapie darstellen.

Fallgeschichten wie diese bestärken uns darin, das Thema "Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" weiterhin schwerpunktmäßig in unserer Projektarbeit wie z.B. die Fortführung der Ausstellung "(K)ein sicherer Ort" Sexuelle Gewalt an Kindern Vorbeugen Erkennen Helfen" zu berücksichtigen.

Gewalt

Bernhard (16) stammt aus Kärnten und besucht derzeit die Berufsschule in Linz. Sein tiefblaues Auge sowie eine frisch versorgte Wunde im Gesicht und am Kopf haben ihn veranlasst, uns aufzusuchen. Im Gespräch stellt sich heraus, dass seine Mutter auf ihn eingeschlagen und ihm das blaue Auge zugefügt hat. Um der Prügelorgie ein Ende zu setzen, entschloss sich Bernhard, seinen Kopf gegen die Wohnzimmerglastür zu werfen, wodurch die Verletzungen an Wange und Kopf entstanden sind. Bernhard erzählt, dass dies nicht das erste Mal war, dass er zu Hause verprügelt wurde und dass er wenngleich ein Verbleib im Internat in Linz übers Wochenende möglich wäre gerne das Wochenende in Kärnten verbringen würde, hat er doch dort seit kurzem eine Freundin. Für den Fall, dass sich die Situation zu Hause wieder zuspitzt, wird Bernhard die Telefonnummer der Notschlafstelle in Klagenfurt gegeben und nehmen mit dem zuständigen Herrn der Notschlafstelle Kontakt auf. Bernhard weiß nun, dass er dort jederzeit Hilfe, Unterstützung und Unterkunft finden kann. Für den folgenden Montag vereinbaren wir einen weiteren Gesprächstermin, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Beziehungsfrage

Die 18jährige Anita möchte wissen, ob eine sexuelle Beziehung mit ihrem 2 Jahre älteren englischen Assistenzprofessor strafbar sei.

Nach Abklärung der Kompetenzen des Lehrers (insbesondere ist er nicht zur Leistungsbeurteilung berechtigt) wird die Jugendliche dahingehend informiert, dass hier der strafrechtliche Tatbestand des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nicht verletzt wurde.

Bei Bekanntwerden der Beziehung hat der Lehrer aber von der Schulbehörde als Dienstgeber, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen wie Versetzung bzw. Kündigung zu rechnen.

Jugendschutz

Ein Vater erkundigt sich, ob sein 12jähriger Sohn einen sogenannten" Schweizer Kracher" verwenden darf.

Nachdem abgeklärt wurde, dass das Gesamtgewicht des Knallkörpers 3g übersteigt, wird er darauf hingewiesen, dass die Verwendung solcher pyrotechnischen Gegenstände ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet ist.

Da viele Menschen durch den sorglosen Umgang mit pyrotechnischen Artikeln bereits verletzt wurden, wird er eindringlich auf die Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten bzw. auf die Übernahme der Verantwortung für eingetretene Schäden bei Verletzung dieser Pflichten erinnert. Sollte der Sohn das Verbot seines Vaters ignorieren und durch die Verwendung des" Schweizer Krachers" Personen und Sachschaden entstehen, kann auch der Sohn zur Verantwortung gezogen werden.

Fremdenrecht

Elvira, 9 Jahre alt, droht eine Abschiebung nach Mazedonien. Die Eltern von Elvira übersiedelten vor ca. 4 Jahren von Mazedonien nach Österreich.

Der Vater stellte einen Antrag auf Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, wartete die Entscheidung jedoch nicht ab und holte Elvira nach Österreich. Der Antrag wurde abgelehnt Begründung: illegaler Aufenthalt des Mädchens sowie fehlende finanzielle Grundlage seitens des Vaters.

Die Volksschullehrerin von Elvira wandte sich deshalb an die Kinder und Jugendanwaltschaft.

Elvira ist in Österreich integriert, spricht sehr gut deutsch, ihre Eltern sowie ihre Geschwister wohnen in Österreich, sie hat auch hier ihren Freundeskreis, ihr gesamter Lebensmittelpunkt konzentriert sich also auf Österreich.

Eine Abschiebung würde sämtlichen humanitären Grundsätzen widersprechen. In Mazedonien hätte Elvira absolut keine Zukunftsperspektiven.

Die Bewilligung einer Sonderquote soll Elviras Aufenthalt legalisieren.

Ein Antrag auf Aufenthaltsbewilligung setzt jedoch einen Auslandsaufenthalt von Elvira voraus, da der Antrag im Ausland gestellt und die Entscheidung dort abgewartet werden muss.

Um dies zu vermeiden, wird eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung angestrebt, wofür das Bundesministerium für Inneres zuständig ist.

Die humanitäre Aufenthaltsbewilligung erfolgt für die Dauer eines Jahres, sie kann auch verlängert werden.

Innerhalb dieser Jahresfrist wird die zuständige Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, einen Quotenplatz zu reservieren.

Es kann sodann ein Antrag auf Aufenthaltsbewilligung vom Inland aus gestellt werden.

Die Kinder und Jugendanwaltschaft intervenierte bei verschiedenen Behörden sowie Institutionen, u.a. erfolgte eine Kontaktaufnahme mit der OÖ. Volkshilfe und dem Bundesministerium für Inneres.

 


Grafische Darstellung

Inhaltliche Zuordnung: Kinder (bis 13 Jahre)

 

Inhaltliche Zuordnung: Jugendliche (14 bis 19 Jahre)

 

 

Inhaltliche Zuordnung der Einzelfälle: Kinder und Jugendliche

 

Regionale Herkunft der Einzelfälle

In 381 Einzelfällen (87 %) war eine regionale Zuordnung möglich:

 


Themenarbeit

Die Einzelfallarbeit sowie Anregungen von außen fokussieren immer wieder Themen, die einer tiefergehenden Analyse und Befassung im Sinne einer Problemlösungsorientierung bedürfen. Diese Auseinandersetzung dient dazu, über die Lösung von Einzelfällen hinaus auf eine Verbesserung der Situation von bestimmten Gruppen von Kindern und Jugendlichen hinzuarbeiten.

Dazu gehören Aktivitäten zur Informationsbeschaffung über Themen und Problembereiche, Teilnahme an Podiumsdiskussionen, Workshops und Arbeitsgruppen, Kontakte zu Fachleuten, Institutionen, Organisationen und Gruppen, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Konzepten sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kinder und Jugendanwaltschaft ist immer wieder Gegenstand von Anfragen zu Referaten, Diplomarbeiten, ... sowie Anlaufstelle für Beschwerden bezüglich Werbung, Fernsehen, Spielplatzgestaltung, usw.

Referententätigkeiten, Diskussions und Gesprächsteilnahmen bei Einzelveranstaltungen

Sprechtage in den Bezirken und in Schulen

Teilnahme an Veranstaltungen

Fortbildungen beim Amt der Oö. Landesregierung

Mag. Maria Schwarz-Schlöglmann Zeitmanagement Rhetorikseminar

Mag. Christine Winkler-Kirchberger Fortbildungsreihe Mediation Vermittlung

Dr. Roswitha ZeiselAbschluss der Fortbildung in Systemischer Familienarbeit (Familientherap. Beratungsstelle, Land OÖ.) Fortbildungsreihe Mediation Vermittlung 


Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen, Studienplänen

Eine zentrale Aufgabe der Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft liegt in der Begutachtung einschlägiger Gesetzes und Verordnungsentwürfe anhand der UNKinderrechtskonvention.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Wichtigkeit hin, sämtliche Gesetzesvorlagen, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, uns zeitgerecht zur Begutachtung zu übermitteln.

Im Hinblick auf die Vielfalt von Gesetzes und Verordnungsentwürfen möchten wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass bei einem nicht unbeträchtlichen Teil von Gesetzes und Verordnungsentwürfen nicht sofort ersichtlich ist, dass kinder und jugendrelevante Themen tangiert sind. Erst bei näherer Betrachtung wird dies augenscheinlich, beispielsweise bei der Begutachtung der Novellen, betreffend die Oö. Gemeindeordnung ñ Partizipation und Mitspracherechte von Jugendlichen oder betreffend die Oö. Bauordnung ñ Gestaltung der Lebensräume von Kindern und Jugendlichen.

Es gibt nahezu keine Politikbereiche, keine Disziplinen, die kindneutral sind. Makroökonomie zum Beispiel hat Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die oft unvorhersehbar sind.

BUNDESGESETZE

Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz 1998, Teil 2 Sexualstrafrecht

Angesichts der stetig steigenden Zahl von Sexualdelikten, begangen an Kindern und Jugendlichen, setzt sich die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft seit geraumer Zeit für die Verbesserung und Ausweitung von Maßnahmen zum Schutz kindlicher und jugendlicher Sexualopfer ein.

Erfolge dieser Bemühungen spiegeln sich jetzt im Entwurf eines Bundesgesetzes zur Reform des Sexualstrafrechts wider.

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft begrüßt prinzipiell diesen Entwurf, weil darin dringende Bedürfnisse im Hinblick auf den Schutz kindlicher und jugendlicher Sexualopfer Berücksichtigung finden. Vor allem die Rücksichtnahme auf die emotional schwierige Situation im Rahmen besonderer TäterOpferBeziehungen durch Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten gegen Unmündige und Jugendliche findet Zustimmung.

Festzuhalten ist jedoch, dass die im Entwurf vorgesehenen Änderungen letztlich nicht ausreichen, um Kindern und Jugendlichen künftig umfassenden und effektiven Schutz vor sexuellem Missbrauch zu gewährleisten und über die vorgesehen Schutzbestimmungen hinaus dringend weitere Schutzmaßnahmen für Opfer sexueller Gewalt erforderlich sind.

Kontradiktorische Vernehmung

Sowohl die Gewährleistung der zwingenden Durchführung kontradiktorischer Vernehmungen bei unmündigen Tatopfern von Sexualdelikten sowie die Einräumung eines subjektiven Rechts auf Durchführung einer kontradiktorischen und schonenden Vernehmung für alle Opfer von Sexualstraftaten, unabhängig von deren Alter, wird begrüßt. Darüber hinaus sollte jedoch auch eine Ausweitung der dargestellten Erleichterung für jene Minderjährigen erfolgen, die Opfer körperlicher Gewalt geworden sind.

Beiziehung einer fachkundigen Person

Um die seelische Belastung des Tatopfers möglichst gering zu halten und eine kind bzw. jugendgerechte Kommunikation zu gewährleisten, wird angeregt, die fakultative Beiziehung eines Sachverständigen in eine zwingende Beiziehung einer sachkundigen Person umzuwandeln und jenen Opfern, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, zumindest ein Antragsrecht auf Einvernahme durch eine solche Person zu gewähren. Die obligatorische Beiziehung einer Person, welche Erfahrungen im Umgang mit Minderjährigen sowie die notwendige Qualifikation im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten aufweist, erscheint nicht nur im Hinblick auf eine altersadäquate und schonende Einvernehmung angezeigt, sondern ist darüber hinaus bei Sexualdelikten im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich.

Darüber hinaus sollte Opfern weiblichen Geschlechts analog zur RichtlinienVerordnung zum SPG (F6/1BGS 10923.4.1993) das Recht auf Einvernahme durch eine weibliche Person eingeräumt werden.

Zuständigkeit

Um die Behandlung von Sexualdelikten durch Richter bzw. Richterinnen, welche Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen haben und die notwendige Qualifikation im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten aufweisen, zu gewährleisten, regt die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft an, sämtliche Verfahren, in denen noch nicht volljährige Personen Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, vor Jugendgerichtshöfen und Jugendabteilungen durchzuführen.

Entwurf des Ehe- und ScheidungsrechtsÄnderungsgesetzes

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft begrüßt die Intensivierung des partnerschaftlichen Gedankens des vorliegenden Gesetzesentwurfes, insbesondere die einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eine permanente Aufgabe in der Ehe anzusehen.

Positive Auswirkungen auf das Kindeswohl werden vom neuen Modell der verschuldensunabhängigen finanziellen Besserstellung des für die Kinderbetreuung zuständigen Ehepartners erwartet.

Einer langjährigen Forderung der Kinder und Jugendanwaltschaft Rechnung tragend wurde nunmehr die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mediation mit dem Ziel einer gütlichen Einigung über die Scheidung der Ehe und deren Folgen gesetzlich verankert. Gerade durch dieses Projekt werden scheidungs oder trennungswillige Paare darin unterstützt, tragfähige und für beide Seiten akzeptable Vereinbarungen über die in ihrem Fall anstehenden rechtlichen und ökonomischen Fragen zu treffen und verantwortungsvolle Lösungen für die Zukunft der Kinder und für die Ausübung der jeweiligen Elternrolle zu erarbeiten.

Novelle zum Schulorganisationsgesetz, zum Schulunterrichtsgesetz, zum Schulpflichtgesetz und zum Pflichtschulerhaltungsgrundsatzgesetz:

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft begrüßt insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung von Zurückstellungen schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch, die Berechtigung von SchülerInnen, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder nächstniedere Stufe zu wechseln,

die Führung einer verbindlichen Übung "Lebende Fremdsprache" in der ersten und zweiten Schulstufe im Hinblick auf die Mitgliedschaft Österreichs in der EU,

die Überführung flexiblerer Formen der Leistungsdifferenzierung in der Hauptschule in das Regelschulwesen,

die Möglichkeit der Führung der neunten Schulstufe der Allgemeinen Sonderschulen als Berufsvorbereitungsjahr,

die Maßnahmen zur Vermeidung des Wiederholens von Schulstufen

Leistungsbeurteilung nach der Schulunterrichtsgesetzesnovelle:

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft spricht sich dafür aus, dass die Beurteilung der Leistungen anstelle durch Noten oder zusätzlich zu den Noten in Form einer Leistungsbeschreibung zu erfolgen hat. In der ersten und zweiten Schulstufe der Volksschule und Sonderschule kann dies das Klassenforum und das Schulforum beschließen.

Das Klassen oder Schulforum kann sodann im Rahmen seiner Entscheidungsmöglichkeit auch die Wünsche und Vorstellungen der Schüler berücksichtigen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere lernschwächere Schüler durch eine Notenbeurteilung in psychische Nöte gelangen können, andererseits nimmt für manche Kinder eine Notenbeurteilung einen hohen Stellenwert ein. Diese betrachten die Beurteilung als Orientierung und schätzen sich danach ein. Die Aussagekraft einer verbalen Leistungsbeurteilung ist wesentlich differenzierter und aufschlussreicher als eine reine Notenbeurteilung, weshalb uns eine Kombination beider Beurteilungsformen am geeignetsten erscheint.

Hinsichtlich der Schulorganisationsgesetzesnovelle regt die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft an, im Lehrplan "Menschenrechtserziehung" als verbindliche Übung vorzusehen.

In der heutigen Gesellschaft wird es zunehmend wichtiger, auch Kinder für Menschenrechtsthemen zu sensibilisieren.

Kindern, die die Vorschule oder die erste bis vierte Schulstufe besuchen, soll die Gelegenheit geboten werden, über Kinderrechte, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegt sind, altersgemäß informiert zu werden, über Mitbestimmungsrechte oder Schutzmaßnahmen unterrichtet sowie über die entsprechenden psychosozialen Einrichtungen informiert zu werden.

Wir haben die Erfahrung gesammelt, dass Kinder dieses Alters oft Problemen ausgesetzt sind, die durch entsprechende Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Persönlichkeitsbildung leichter gelöst werden könnten. Ein solches Unterrichtsfach als verbindliche Übung in den Lehrplan aufzunehmen, ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung, da eine Sensibilisierung für dieses Thema sowie eine altersgemäße Wissensvermittlung Kinder in ihrer Entwicklung fördert, zu Persönlichkeiten heranwachsen lässt und ihnen Schutz gewährt.

LANDESGESETZ

Entwurf zum Oö. Spielapparategesetz 1998

Hinsichtlich des Verbotes des Aufstellens von Spielapparaten oder der Verwendung von Spielprogrammen wird ergänzend vorgeschlagen:

Das Aufstellen von Spielapparaten oder die Verwendung von Spielprogrammen, deren Spielinhalt oder Spielweise jedenfalls geeignet ist, Aggressionen gegen Personen sowie Sachen zu fördern, ist weiters zu verbieten.

Weiters vermisst die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft eine Bestimmung, die eine Überprüfung von Spielapparaten auf ihre Eignung zur Unterhaltung von Kindern und Jugendlichen vorsieht.

Weiters erachtet es die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft als bedenklich, der mit der Bewilligung befassten Behörde gleichzeitig die Beurteilung der Vereinbarkeit mit Jugendschutzbestimmungen zu übertragen.

Die Beantwortung der Frage nach der Eignung von Spielapparaten für Kinder und Jugendliche sollte vielmehr auch weiterhin durch eine psychologisch geschulte Person erfolgen.

VERORDNUNG

Verordnungsentwurf, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, Hauptschule und Sonderschule erlassen werden, geändert wird

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft bewertet diesen Verordnungsentwurf in ihren Grundzügen positiv.

Mit der Einführung des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere der sozialen Kompetenzen der Grundschüler, geleistet.

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule soll jedenfalls die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer kindgemäßen und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen.

Hinsichtlich des Lernens der Fremdsprachen auf der Grundstufe 1 als integrierter Bestandteil des Grundschulunterrichts weist die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft darauf hin, dass eine Überforderung der Schüler zu befürchten ist, wenn das Lernen der Fremdsprache fächerübergreifend in die Pflichtgegenstände wie Sachunterricht, Musikerziehung, Leibesübungen, Bildnerische Erziehung und Mathematik eingebaut wird.

Der Einbau einer Fremdsprache in die Pflichtgegenstände soll jedenfalls restriktiv gehandhabt werden.

Um sich in der Volksschule ein elementares Wissen in Deutsch und Mathematik aneignen zu können, wird von den Schülern bereits viel Leistung abverlangt. Die Einbeziehung einer Fremdsprache in derartige Hauptfächer kann Kindern den Unterricht erschweren.

Es wird ersucht, beim Einbau der Fremdsprache als integrierter Bestandteil des Grundschulunterrichts in die Pflichtgegenstände darauf entsprechend Bedacht zu nehmen.

STUDIENPLAN

Entwurf des Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität

Dieser Entwurf, der insbesondere auf der Intention basiert, die fächerübergreifende Erkennung von Zusammenhängen in der österreichischen Rechtsordnung zu forcieren, sowie eine Spezialisierung zumindest in einem Fachgebiet zu ermöglichen, wird seitens der Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft begrüßt.

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft regt an, im Rahmen der Kernfachausbildung Strafrecht über die im Qualifikationsprofil geforderten Teilbereiche hinaus dem Opferschutz vermehrtes Augenmerk zu schenken. Die StudentInnen sollten bereits im Rahmen ihrer Grundausbildung einen Überblick über jene Rechtsvorschriften erhalten, die die österreichische Rechtsordnung zum Schutz von psychisch, physisch und sexuell misshandelten Personen bereithält (kontradiktorische Einvernahme, Wegweiserecht, etc.). Im Hinblick darauf, dass es zu unseren alltäglichen Erfahrungen gehört, mit der einen oder anderen Form von Gewalt konfrontiert zu werden, erachtet es die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft für wünschenswert, den StudentInnen nicht nur deliktisches Verhalten und die damit verbundenen Sanktionen näher zu bringen, sondern darüber hinaus auf jene Rechtsvorschriften verstärkt aufmerksam zu machen, die dem Opferschutz dienen.

Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft begrüßt grundsätzlich die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Vertiefung und Spezialisierung in bestimmten Materien durch die Auswahl einzelner Studienzweige. Vermisst wird hingegen die Möglichkeit, sich im Rahmen des Studiums intensiv mit kinder und jugendrelevanten Themenstellungen auseinandersetzen zu können. Aus der Sicht der Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft wäre es daher wünschenswert, würde in den Entwurf des Studienplanes für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ein Studienzweig "Kinder und Jugendrechte" aufgenommen. Hierzu wurden konkrete Ergänzungsvorschläge unterbreitet, u.a. zu familienrechtlichen Bestimmungen, Unterhalt des Kindes, Kinder und Jugendliche im Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Jugendwohlfahrt, Jugendschutz, Rechtspsychologie. Dieser Studienzweig soll jene Studierenden vertieft ausbilden, deren Berufsorientierung sich zum Beispiel auf eine Tätigkeit in der Jugendwohlfahrt ausrichtet oder die in einen der klassischen Juristenberufe, wie Anwalt oder Richter, eintreten wollen. Bei der Auswahl des Qualifikationsprofils innerhalb des Studienzweiges sollten insbesondere die Praxisrelevanz sowie die fächerübergreifende Betrachtung der Kinder und Jugendrechte im Vordergrund stehen.
Die Oö. Kinder und Jugendanwaltschaft erachtet es darüber hinaus als äußert bedauerlich, dass das bisher vorgesehene Wahlfach "Psychologie für Juristen" im neuen Studienplan nicht mehr enthalten ist. Da aber gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen die psychologische Komponente eine unabdingbare ist, sollte im Rahmen der Wahlfachgruppe "Kinder und Jugendrechte" auch eine psychologische Grundausbildung erfolgen.

 
STÄNDIGE KONFERENZ DER KINDER UND JUGENDANWÄLTINNEN ÖSTERREICHS

Die gemeinsame Plattform ("StänKo") der Kinder und JugendanwältInnen der Bundesländer hat folgende Aufgaben und Ziele:

Im Jahr 1998 fanden zwei reguläre Treffen sowie eine Klausurtagung statt:

Die erste Konferenz fand am 21./22. April in Wien statt und beschäftigte sich mit folgenden Themen:

Das 2. Treffen im Jahr 1998 fand am 22./23.Oktober in Salzburg statt.

TopThemen waren:

Zusätzlich zu diesen regulären Treffen fand am 14. 9. 1998 in Salzburg eine Klausurtagung "Organisationsentwicklung" statt. Es ging dabei um die künftige Aufgabenwahrnehmung durch die Ständige Konferenz und um die Agenden des Sprechers bzw. dessen Wahl.


KIDS & TEENS

Die Kinder und Jugendanwaltschaften geben vierteljährlich ein Magazin heraus. Es geht dabei um Themen, an denen von den einzelnen KiJA schwerpunktmäßig gearbeitet wird. Das Magazin richtet sich an Tätige in der Kinder und Jugendarbeit und Jugendwohlfahrt sowie an PolitikerInnen und Medien. Es ist im Jahresabonnement erhältlich (S 80,).

Schwerpunktthemen des Jahres 1998

1/98 KIJA International: Die Stockholmer Deklaration

Die europäische Vereinigung der Kinder und Jugendanwaltschaften (European Network of Ombudsperson for Children &endash; ENOC) richtete an alle Regierungen der Europäischen Union die Empfehlung, den Verpflichtungen, die sie durch die Unterzeichnung der UNKinderrechtskonvention eingegangen sind, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nachzukommen.

2/98 National Coalition Austria: Ein Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Der National Coalition (NC) gehören neben den Kinder und Jugendanwaltschaften, die Kinder und Jugendorganisationen des Österreichischen Bundesjugendringes und das Österreichische Komitee für UNICEF an.

Die NC hat die Möglichkeit, mit Berichten und Stellungnahmen zur Lage der Kinder in ihrem Land direkt an das Kinderrechtskomitee in Genf heranzutreten. Der 1. NGOReport &endash; er enthielt Empfehlungen und Forderungen wie die Einrichtung eines kostenlosen Kinder und Jugendtelefons, keine Schubhaft für Minderjährige, Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung,... &endash; wurde am 8.6.1998 im Rahmen eines Meetings zur 1. Österreichischen Berichterstattung gemäß Art. 44 des UNÜbereinkommens über die Rechte des Kindes dem Genfer Kinderrechtskomitee vorgestellt.

3/98 Kinderschutz im Strafverfahren: Enquete (18.19.6.1998, Graz)

Die Teilnehmer der Enquete "Kinderschutz im Strafverfahren &endash; Realität und Vision" erarbeiteten folgende "Visionen":

Die "Vision", nämlich die Verbesserung der räumlichen Gegebenheiten kindgerechte Räume und Ausstattung, getrennte Eingänge, ... &endash; sind in den Oö. Landesgerichten bereits Realität.

Die erarbeiteten Punkte wurden von den Teilnehmern in einer Resolution an Bundesgesetzgeber und &endash;regierung sowie an die Landesgesetzgeber und &endash;regierungen zusammengefasst.

4/98 Opferschutz: ProKids, Institutionalisierter Opferschutz

Ziel des Konzeptes "ProKids" ist es, minderjährigen Gewaltopfern eine professionelle Vertrauensperson zur Seite zu stellen. Diese bietet dem Opfer psychosoziale Betreuung vom Zeitpunkt des Verdachtes auf Missbrauch oder Misshandlung über eventuelle Gerichtsverfahren bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung des Wohlbefindens des Opfers.

Aufgaben eines solchen Prozessbegleiters sind:


AKTUELLES AUS DER KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT

Projekte, Projekte, Projekte, ...

10 Jahre Kinderrechtskonvention

Zum Jubiläumstag am 20. November 1999 sind zwei Projekte geplant.

Im Sinne der Bekanntmachung der Kinderrechtskonvention, speziell für Jugendliche, arbeiten wir an der Herausgabe einer Broschüre. Diese wird in Zusammenarbeit mit einer Kinderbuchautorin und &endash;illustratorin in Form eines Schülerkalenders gestaltet.

Ein zweites Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kunstuniversität Linz, Meisterklasse für Malerei und Grafik. Studentinnen und Studenten werden zum Thema Kinderrechte Bilder bzw. Grafiken gestalten. Diese Werke werden im Rahmen einer Ausstellung im Büro des Landeshauptmannes Dr. Josef Pühringer präsentiert.

Kino&endash;Spot

Auf Initiative der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft gestalteten Kinder und Jugendliche einen Kino&endash;Spot, der auf das Angebot der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Salzburg aufmerksam machte.

Dieser Spot wurde von der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft für den Einsatz in unserem Bundesland adaptiert und wird nunmehr oberösterreichweit in Kinos eingespielt.

Die Premiere des Kinospots erfolgt im Rahmen einer Filmpräsentation im Moviemento-Kino Linz.

Regionalisierung - Anlaufstellen vor Ort

Ab Herbst 1999 wird sowohl dem gesetzlichen Auftrag als auch dem Selbstverständnis einer landesweit zuständigen Kinder- und Jugendanwaltschaft im Rahmen eines Pilotprojektes Rechnung getragen. In den Bezirken Steyr und Urfahr-Umgebung wird je eine Anlaufstelle der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft errichtet, deren Aufgabe entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einerseits und Angebot von Beratung vor Ort andererseits sein wird.

 

Impressum:
Medieninhaber: Land Oberösterreich
Herausgeber: OÖ. KINDER UND JUGENDANWALTSCHAFT beim Amt der Oö. Landesregierung, 4020 Linz, Starhembergstraße 14
Redaktion: Dr. Claudia StanglTaller
Layout: Friederike Koll, Renate Radpolt

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