[werner.stangl]s arbeitsblätter 

Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen*)

Typische Delikte von Kindern & Jugendlichen

In der Regel geraten Kinder durch leichtere Straftaten wie Diebstahl, Hehlerei oder leichte Brandstiftung in die Fänge der Gesetzeshüter. Hierbei muss allerdings erwähnt werden, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind, das heißt nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Im Gegensatz dazu können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bedingt für ihre kriminellen Aktivitäten zur Verantwortung gezogen werden. Falls Jugendliche also durch räuberische Erpressung, Drogendelikte oder anderes das Augenmerk der Polizei auf sich lenken, kann eine Strafe verhängt werden, die nicht unerheblich ist. Unter 14 Jahren zu sein, ist jedoch kein Freibrief für ungestraftes Prügeln und Stehlen. Auch für Jüngere können ernste Konsequenzen drohen, etwa zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule bis hin zum Verweis.

Aus welchen Gründen werden solche Delikte begangen werden?

Siehe auch Delinquenz im Jugendalter und Präventive und korrektive Maßnahmen zur Jugenddelinquenz


Diebstahl

Ladendiebstahl ist wohl die am meisten verbreitete Freizeitaktivität, auf die Schüler ihre kriminellen Energien richten. Besonders für Kinder sind Waren im Supermarkt eine große Versuchung. Die Objekte der Begierde stehen oft auf Kinderhöhe positioniert und bieten somit ein leichtes Spiel. Der Diebstahl beginnt, sobald die Ware so versteckt wird, dass der Ladenangestellte sie nicht mehr sehen kann. Steckt also ein Kind einen Lutscher in die Jackentasche, begeht es schon einen Ladendiebstahl.

Schlimmer noch als einfach heimlich etwas zu klauen, ist räuberischer Diebstahl. Wird der Dieb auf frischer Tat ertappt und wehrt sich gegen den Bestohlenen oder bedroht diesen, handelt es sich um ein erhebliches kriminelles Verhalten, das in den meisten Fällen zur Anzeige gebracht wird.

Raub, räuberische Erpressung

Wird einem Schüler ein Gegenstand mit Gewalt weggenommen, spricht man von Raub. Vor allem in den letzten Jahren hat sich der Begriff des Abziehens etabliert: Kinder und Jugendliche werden dabei unter Androhung von Gewalt dazu erpresst, Geld oder teure Markenkleidung abzugeben.

Erpressung

Erpressung bedeutet grob gesagt, jemand anderen mit Gewalt oder Drohung zu einem Tun oder Unterlassen zu bewegen, durch das man sich unrechtmäßig bereichert.

Wenn also ein Schüler gezwungen wird, jeden Tag ein "Schutzgeld" zu zahlen, damit er auf dem Heimweg keine Prügel bezieht, ist dies Erpressung.

Nötigung

Nötigung bedeutet, jemanden gegen dessen Willen zu einer Handlung oder Unterlassung zu zwingen. Wenn dein Mitschüler dich mit der Drohung, dein Fahrrad sonst kaputtzumachen, zum Abschreiben lassen der Hausaufgaben zwingt, ist das Nötigung und somit strafbar.

Bedrohung

Auch die Bedrohung eines anderen ist strafbar: Immer dann, wenn jemand damit bedroht wird, gegen ihn selbst oder ihm nahestehende Personen ein Verbrechen zu begehen ("ich bring dich um").

Sachbeschädigung

Wenn du von der Schule nach Hause fahren möchtest und deine beiden Fahrradreifen sind aufgeschlitzt, liegt eine Sachbeschädigung vor, denn jemand hat mutwillig einen Gegenstand beschädigt oder zerstört, der ihm nicht gehört. Im schlimmsten Fall kommt es hier zur strafrechtlichen Verfolgung.

Siehe auch Viktimisierungen und Gewalthandlungen im Jugendalter und Gewaltprävention in der Schule

Körperverletzung ohne Waffen

Körperverletzung ist besonders im Schulbereich eine ernste Angelegenheit. Jemanden zu misshandeln oder seine Gesundheit zu beeinträchtigen, wird als äußerst kriminelles Verhalten angesehen, das in den meisten Fällen angezeigt wird und werde sollte. Dazu gehören beispielsweise Ohrfeigen, Faustschläge, Würgen oder das Abschneiden der Haare.

Sind dann auch noch Waffen oder ähnliches im Spiel, spricht man von gefährlicher Körperverletzung. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Waffen im Sinne des Waffengesetzes handeln. Ein kräftiger Stiefel, mit dem zugetreten, oder eine Flasche, mit der zugeschlagen wird, können ebenfalls schon als ein gefährliches Werkzeug angesehen werden.

Grund: Die Verletzungsfolgen sind schlimmer als bei einem reinen Faustschlag. Natürlich wird die gefährliche Körperverletzung härter bestraft als eine einfache Körperverletzung.

Einer Studie in Mecklenburg-Vorpommern zufolge bringt jeder achte Schüler eine Waffe oder ein andere Verteidigungsmittel mit in die Schule, um ein Gefühl der Sicherheit zu haben.

Schwere Körperverletzung

Zu einer noch härteren Bestrafung kommt es, wenn das Opfer durch die Körperverletzung ernsthafte gesundheitliche Schäden davonträgt. Solche Schäden können der Verlust der Sehkraft oder der Gebrauchsfähigkeit eines Körperteils sein, ebenso jede Art von dauerhaft zurückbleibender Behinderung.

Bei allen hier genannten Straftaten außer der Bedrohung ist bereits der Versuch, sie zu begehen, strafbar.

Drogendelikte

Nach dem Betäubungsmittelgesetz macht sich jeder strafbar, der mit Rauschgift zu tun hat. Es wird bestraft, wer Betäubungsmittel ohne Erlaubnis "anbaut, herstellt, besitzt, ohne Handel zu treiben einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt oder sich in sonstiger Weise verschafft, eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln öffentlich oder eigennützig mitteilt, eine solche Gelegenheit anderen verschafft oder gewährt oder ihn zum unbefugten Gebrauch von Betäubungsmitteln verleitet." Jemand anderen dazu einzuladen, mal am Joint zu ziehen ist also eine illegale Handlung.

Drogenkonsum führt nicht selten zu einer Folge- oder Beschaffungskriminalität und es reichen in der Regel schon kleinste Mengen aus, um sich strafbar zu machen. Im schulischen Bereich wird die Drogenproblematik sehr ernst genommen, erst recht, wenn mit den Drogen gedealt und somit andere Mitschüler gefährdet werden. Das bedeutet im schwersten Fall Anzeige bei der Polizei.

Raubkopien auf dem Schulhof

Welcher Schüler kann sich das Leben noch ohne den Computer vorstellen? Wohl keiner. Der Computer ist im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel weder aus Beruf, Schule oder Freizeit wegzudenken. Gerade deswegen ist es wichtig, die rechtlichen Grenzen der PC-Nutzung zu kennen. Dass Computer nicht ohne Programme laufen dürfte jedem klar sein. Ebenso, dass diese nicht ganz billig sind. Aus diesem Grund werden Computerprogramme und &endash;spiele häufig aus Kostensenkungsaspekten kopiert. Das ist jedoch eine strafbare Handlung, da ein Computerprogramm geistiges Eigentum darstellt und sehr oft urheberrechtlichen Schutz genießen. Raubkopien erkennt man meist daran, dass die Programmbeschreibungen kopiert sind und CDs oder Disketten kein Originaletikett haben!

Was viele nicht wissen: Fast alle aus beweglichen Bildern bestehenden Computerspiele fallen unter den urheberrechtlichen Laufbilderschutz - auch wenn sie aus einer eigenständigen schöpferischen Leistung stammen. Laut Urhebergesetz dürfen diese Art von filmähnlichen Werken - wie auch Kopien - weder vervielfältigt noch verbreitet werden.

In strafrechtlicher Hinsicht ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien nicht ganz unerheblich, denn im Ernstfall können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen drohen. Professionelle Powerseller können sogar bis zu fünf Jahre hinter Gitter wandern oder zu einer horrenden Geldstrafe verdonnert werden.

Wer allerdings einmal unerlaubt Kopien angefertigt hat, kommt meistens mit einem Denkzettel durch das Gericht davon. Fällt man häufiger durch kriminelle Aktivitäten in Bezug auf Software auf, muss mit Hausdurchsuchungen und Sicherstellung von Beweismaterial rechnen.

Darüber hinaus können erhebliche Kosten auf den Straftäter zu kommen, die sich aus Sachverständigengutachten über den urheberrechtlichen Schutz und im schlimmsten Fall etwaigen Kosten aus zivilrechtlichen Prozessen, die vom Urheber angestrengt werden, zusammensetzen.

Quelle:
http://www.84ghz.de/junges_rechtsportal/jungrecht_cms/index.php?id=17 (05-11-06)



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