Wie die Erwachsenen haben auch Kinder das Recht auf ein Privatleben
Niemand darf heimlich in den Sachen des Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Niemand darf einem Kind hinterrücks irgendwelche Schlechtigkeiten nachsagen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von der Kinderrechtskonvention geschützt.
(Kinderrechtskonvention, Artikel 16)

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